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Spanien · Aufenthalt für Remote-Arbeit

Freelancer oder Remote-Arbeitnehmer? Prüfen Sie, ob das Digital-Nomad-Visum zu Ihnen passt

Beantworten Sie sechs kurze Fragen und erhalten Sie ein unverbindliches Ergebnis auf Basis der Einkommensgrenze 2026. Ein qualifizierter Berater bestätigt anschließend Ihren Weg und Ihre Unterlagen.

  • Sofortiges unverbindliches Ergebnis auf Basis der Einkommensgrenze 2026
  • Offizielle Quellen und Prüfdaten zu jedem wichtigen Punkt
  • Ein fester Sachbearbeiter vom ersten Gespräch bis zur Aufenthaltskarte

Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Prüfen Sie es in einer Minute

Sechs Fragen. Ihre Antworten bleiben vertraulich und gehen nur an Ihren Berater, wenn Sie um Kontakt bitten.

Frage 1 von 6

Wie arbeiten Sie?

Wichtige Fakten und Voraussetzungen (2026)

Die wichtigsten Regeln für Spaniens Visum und Aufenthaltserlaubnis für internationale Telearbeit, jeweils mit offizieller Quelle.

Wichtige Fakten und Voraussetzungen (2026)
VoraussetzungWas das bedeutetOffizielle Quelle
Für wenStaatsangehörige von Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, die remote für einen Arbeitgeber oder Kunden mit Sitz außerhalb Spaniens arbeiten.Eingeführt durch das Ley 28/2022 (Start-up-Gesetz), das die Artikel 74 bis bis 74 quinquies in das Ley 14/2013 eingefügt hat.Ley 14/2013 (BOE) (opens in a new tab)
FreelancerZulässig. Die Arbeit für Kunden in Spanien darf 20 % Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen.Ley 14/2013 (BOE) (opens in a new tab)
Mindesteinkommen (2026)Etwa 2.849 € brutto im Monat für den Antragsteller (200 % des Mindestlohns, SMI). Hinzu kommen etwa 1.068 € für das erste Familienmitglied (75 %) und etwa 356 € für jedes weitere (25 %).Der SMI 2026 beträgt 1.221 € im Monat in 14 Zahlungen (17.094 € im Jahr). Die Monatswerte hier teilen den jährlichen SMI durch 12; Ihr Berater bestätigt die genaue Berechnungsgrundlage für Ihren Antrag.Real Decreto 126/2026 (BOE) (opens in a new tab)
ArbeitsverhältnisMindestens 3 Monate mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihren Hauptkunden vor der Antragstellung.Hinweise der spanischen Konsulate (opens in a new tab)
QualifikationEin Hochschulabschluss oder eine Berufsqualifikation oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Ihrem Fachgebiet.Ley 14/2013 (BOE) (opens in a new tab)
Wo beantragenBeim spanischen Konsulat für Ihr Wohnsitzland (Visum für bis zu 1 Jahr) oder online bei der UGE-CE, wenn Sie sich bereits rechtmäßig in Spanien aufhalten (Aufenthalt für bis zu 3 Jahre).Die Unterlagen sind in beiden Fällen dieselben.Hinweise der spanischen Konsulate (opens in a new tab)
BearbeitungszeitDie UGE-CE entscheidet über in Spanien gestellte Anträge innerhalb von 20 Tagen.Die Bearbeitungszeiten der Konsulate sind unterschiedlich. Wir nennen Ihnen die aktuelle Dauer bei Ihrem Konsulat.Hinweise der spanischen Konsulate (opens in a new tab)
SozialversicherungArbeitnehmer: spanische Anmeldung über den Arbeitgeber oder eine Entsendebescheinigung aus Ihrem Land, sofern ein Sozialversicherungsabkommen gilt. Freelancer: Anmeldung als Selbstständiger (RETA) oder eine Entsendebescheinigung.Hinweise der spanischen Konsulate (opens in a new tab)
Krankenversicherung und FührungszeugnisEine in Spanien gültige Krankenversicherung und Führungszeugnisse für die Länder, in denen Sie in den letzten 5 Jahren gelebt haben.Ausländische Dokumente benötigen in der Regel eine Legalisation (Apostille) und eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische.Hinweise der spanischen Konsulate (opens in a new tab)
DaueraufenthaltNach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts können Sie den langfristigen Aufenthalt beantragen.Allgemeine Regel des Ausländerrechts; Zeiten mit bestimmten Titeln werden unterschiedlich angerechnet.Ley Orgánica 4/2000, Art. 32 (BOE) (opens in a new tab)

Zuletzt geprüft: . Geprüft von: Prüfung durch Berater ausstehend

So funktioniert es, Schritt für Schritt

  1. 1

    Voraussetzungen prüfen

    Beantworten Sie sechs Fragen und erhalten Sie sofort ein unverbindliches Ergebnis.

  2. 2

    Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter

    Wir klären den Weg (Konsulat oder aus Spanien), Ihre Einkommensnachweise und Ihre Familienangehörigen.

  3. 3

    Persönliches Angebot

    Sie erhalten ein auf Ihren Fall zugeschnittenes Angebot. Eine Anzahlung auf dieses Angebot startet die Arbeit.

  4. 4

    Unterlagen und Antrag

    Ihre Checkliste finden Sie in Ihrem Kundenportal. Wir prüfen jedes Dokument, bereiten dann den Antrag vor und reichen ihn ein.

  5. 5

    Entscheidung und Aufenthaltskarte

    Wir begleiten den Antrag bis zur Entscheidung und helfen dann beim Termin für Ihre Aufenthaltskarte (TIE) und bei Verlängerungen.

Was wir übernehmen und was Sie allein tun müssten

Sie können den Antrag selbst stellen. Das ändert sich, wenn wir ihn übernehmen.

Was wir übernehmen und was Sie allein tun müssten
Mit CitizenSureAuf eigene Faust
Wahl des WegesWir vergleichen für Ihre Situation den Antrag beim Konsulat und aus SpanienSie recherchieren die Optionen und die aktuellen Hinweise selbst
EinkommensnachweiseWir prüfen Ihre Gehaltsabrechnungen, Rechnungen und Verträge anhand der aktuellen GrenzeSie klären selbst, welche Nachweise zählen und wie Sie sie vorlegen
UnterlagenPersönliche Checkliste, Prüfung der Dokumente, Planung von Legalisation und ÜbersetzungSie behalten jede Anforderung, Apostille und Übersetzung selbst im Blick
AntragVor der Einreichung vorbereitet und geprüft; wir beantworten NachforderungenSie füllen die Formulare aus und beantworten Nachforderungen
FamilienangehörigeIm selben Plan enthalten, mit berechnetem MehreinkommenSeparate Anträge für jedes Familienmitglied zu verwalten
Nach der GenehmigungTermin für die Aufenthaltskarte und Erinnerungen an VerlängerungenSie buchen Termine und behalten Verlängerungsfristen im Blick

Sehen Sie in einer Minute, wo Sie stehen

Beantworten Sie sechs Fragen für ein unverbindliches Ergebnis und erhalten Sie dann einen Plan und ein Angebot für Ihren Fall.

Voraussetzungen prüfen

So funktionieren unsere Preise

Wir veröffentlichen keine Festpreise. Jeder Kunde erhält nach einer kurzen Einschätzung einen individuellen Preis, sodass Sie nur für das zahlen, was Ihr Fall erfordert.

Was Ihren Preis beeinflusst

Wer beantragt
Der Hauptantragsteller und jedes in den Antrag einbezogene Familienmitglied.
Komplexität
Arbeitnehmer oder Freelancer, Anzahl der Kunden, Einkommensstruktur, frühere Ablehnungen.
Unterlagen
Wie viele Dokumente eine Apostille, Legalisation und beglaubigte Übersetzung benötigen.
Weg und Zeitplan
Konsulat oder Antrag aus Spanien und wie schnell Sie umziehen möchten.
Zusätzliche Leistungen
Vermittlung zur Steuerregelung, Termin für die Aufenthaltskarte, Verlängerungen, Umzugshilfe.

Was enthalten ist

  • Prüfung der Voraussetzungen durch einen qualifizierten Berater
  • Empfehlung des Weges: Konsulat oder UGE-CE
  • Persönliche Checkliste und Prüfung jedes Dokuments
  • Vorbereitung, Einreichung und Nachverfolgung des Antrags
  • Familienangehörige im selben Plan
  • Updates in Ihrem sicheren Kundenportal

Amtliche Gebühren (an die Behörden zu zahlen)

  • Aufenthaltsantrag in Spanien (UGE-CE)Staatliche Gebühr (Formular 790, Code 038), an die spanischen Behörden zu zahlen; Betrag wird in Ihrem Plan bestätigt
  • Visum bei einem spanischen KonsulatKonsulargebühr je nach Konsulat und Staatsangehörigkeit; Betrag wird in Ihrem Plan bestätigt
  • Aufenthaltskarte (TIE)Staatliche Gebühr, beim Termin zu zahlen; Betrag wird in Ihrem Plan bestätigt

Staatliche und konsularische Gebühren werden von den spanischen Behörden festgelegt und getrennt von unserem Honorar gezahlt. Übersetzungs- und Legalisationskosten hängen von Ihren Dokumenten ab.

Persönliches Angebot erhalten

Beginnen Sie mit dem 1-Minuten-Check. Ihr Berater sendet Ihnen das Angebot nach dem Gespräch.

Wenn Sie sich entscheiden, startet eine Anzahlung aus Ihrem eigenen Angebot die Arbeit. Der Restbetrag ist wie in Ihrem Angebot festgelegt fällig.

Steuern in Spanien: die Sonderregelung für Zuzügler

Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Dieser Abschnitt wird noch von einem qualifizierten Steuerberater geprüft.

Wer in Spanien steuerlich ansässig wird, kann unter Umständen die Sonderregelung für zuziehende Arbeitnehmer wählen (Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes, oft Ley Beckham genannt). Seit 2023 hat das Ley 28/2022 sie auf Remote-Arbeitnehmer ausgeweitet, die nach Spanien ziehen, um von dort aus zu arbeiten. Im Rahmen der Regelung werden Sie im Jahr des Umzugs und in den folgenden fünf Jahren im Wesentlichen wie ein Nichtansässiger besteuert. Sie dürfen in den vorangegangenen fünf Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig gewesen sein und optieren mit dem modelo 149 innerhalb von sechs Monaten nach Beginn Ihrer Tätigkeit in Spanien. Ob Sie infrage kommen, insbesondere als Freelancer, hängt von Ihrer Arbeitsweise ab und wird im Einzelfall entschieden. Wir verweisen Sie an einen qualifizierten Steuerberater, bevor Sie sich darauf verlassen.
Rechtsgrundlage
Artikel 93 des Einkommensteuergesetzes (LIRPF), geändert durch das Ley 28/2022
Dauer
Jahr des Umzugs plus die folgenden 5 Jahre
Wie optieren
Modelo 149 bei der spanischen Steuerbehörde, innerhalb von 6 Monaten
Freelancer
Nicht automatisch; erfordert individuelle Steuerberatung

Ihre Familie mitbringen

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Dieser Abschnitt wird noch von einem qualifizierten Berater geprüft.

Ihr Ehepartner oder eingetragener Partner und Ihre Kinder können gleichzeitig mit Ihnen oder später einen Antrag stellen und erhalten eine an Ihren Titel gekoppelte Aufenthaltserlaubnis. Das erforderliche Einkommen steigt mit jedem Familienmitglied: etwa 75 % des SMI für das erste und 25 % für jedes weitere. Wir nehmen Familienangehörige in denselben Plan auf, berechnen das erforderliche Einkommen und bereiten jeden Antrag zusammen mit Ihrem vor.
Partner
Ehepartner oder eingetragener Partner
Kinder
Unter 18 oder älter und finanziell abhängig
Mehreinkommen (2026)
Etwa 1.068 € im Monat für das erste, 356 € für jedes weitere
Erlaubnis
An den Aufenthalt des Hauptantragstellers gekoppelt

Spanien im Vergleich mit Portugal, Italien und Griechenland

Die wichtigsten Digital-Nomad-Wege in Südeuropa auf einen Blick. Die Grenzwerte ändern sich jedes Jahr; prüfen Sie die Quelle, bevor Sie sich auf eine Zahl verlassen.

Spanien im Vergleich mit Portugal, Italien und Griechenland
MindesteinkommenFreelancerErste GenehmigungFamilienangehörigeQuelle
SpanienEtwa 2.849 € im Monat (200 % des SMI, 2026)Ja, bis zu 20 % spanische KundenVisum bis zu 1 Jahr oder 3-jähriger Aufenthalt bei Antrag in SpanienJa, mit MehreinkommenQuelle (opens in a new tab)
Portugal (D8)Das Vierfache des portugiesischen Mindestlohns im MonatJaVisum für vorübergehenden Aufenthalt oder AufenthaltsvisumJaQuelle (opens in a new tab)
ItalienEtwa 28.000 € im Jahr (das Dreifache der Befreiungsgrenze für Gesundheitskosten)Ja, hochqualifizierte FachkräfteVisum und Erlaubnis bis zu 1 JahrJaQuelle (opens in a new tab)
Griechenland3.500 € im MonatJa, Kunden außerhalb GriechenlandsVisum bis zu 12 MonateJaQuelle (opens in a new tab)

Unverbindlicher Vergleich zur Orientierung, keine Beratung. Die Zahlen stammen aus den verlinkten offiziellen Quellen und können sich ändern. Datenstand: .

Checkliste der Unterlagen

Die Unterlagen, die die meisten Antragsteller benötigen. Erhalten Sie die vollständige Checkliste mit Hinweisen zu jedem Dokument, druckfertig.

In der Checkliste enthalten

  • Reisepass
  • Passfoto
  • Führungszeugnisse
  • Krankenversicherung
  • Abschluss oder Nachweis der Erfahrung
  • Schreiben des Arbeitgebers (Arbeitnehmer)
  • Kundenverträge (Freelancer)
  • Nachweis der Unternehmenstätigkeit
  • Einkommensnachweis
  • Kontoauszüge
  • Nachweis der Sozialversicherung
  • Familiendokumente

Vollständige Checkliste erhalten

Mit Hinweisen zu jedem Dokument, druckfertig. Wir senden sie Ihnen auch per E-Mail.

Anrede

Sprechen Sie mit uns, wie es Ihnen passt

Wählen Sie, was Ihnen am besten passt. Jede Anfrage geht an denselben Sachbearbeiter.

Schreiben Sie uns auf WhatsApp

Kurze Fragen zum spanischen Remote-Work-Visum.

WhatsApp öffnen (opens WhatsApp)

Rückruf anfordern

Hinterlassen Sie Ihre Nummer, und wir rufen Sie zurück.

Beratung buchen

Ein Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter über Ihren Weg, Ihre Unterlagen und Ihr Angebot.

Erhalten Sie Ihren persönlichen Plan und Ihr Angebot

Erzählen Sie uns kurz von sich. Ein qualifizierter Berater prüft Ihre Angaben und meldet sich bei Ihnen.

Anrede
0 / 1500

Nur allgemeine Hinweise. Einwanderungsvorschriften und Gebühren ändern sich, daher bestätigen wir in Ihrer Einschätzung die aktuellen Anforderungen für Ihre Situation.

Zuletzt aktualisiert:

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Digital-Nomad-Visum für Spanien?

So wird umgangssprachlich Spaniens Visum und Aufenthaltserlaubnis für internationale Telearbeit genannt, eingeführt durch das Ley 28/2022. Es ermöglicht Menschen von außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, in Spanien zu leben und dabei remote für einen Arbeitgeber oder Kunden mit Sitz außerhalb Spaniens zu arbeiten.

Können Freelancer einen Antrag stellen?

Ja. Freelancer und Selbstständige können einen Antrag stellen, wenn sie überwiegend für Kunden außerhalb Spaniens arbeiten. Die Arbeit für spanische Kunden darf 20 % der gesamten beruflichen Tätigkeit nicht übersteigen.

Wie viel muss ich 2026 verdienen?

Die Regel lautet 200 % des spanischen Mindestlohns (SMI) für den Hauptantragsteller, plus 75 % des SMI für das erste Familienmitglied und 25 % für jedes weitere. Mit dem SMI 2026 von 1.221 € im Monat in 14 Zahlungen sind das für eine Person etwa 2.849 € brutto im Monat, wenn man den jährlichen SMI durch 12 teilt. Ihr Berater bestätigt den genauen Betrag für Ihren Antrag.

Soll ich aus meinem Land oder von Spanien aus beantragen?

Beides ist möglich. Bei einem spanischen Konsulat erhalten Sie ein Visum für bis zu ein Jahr. Wenn Sie sich bereits rechtmäßig in Spanien aufhalten, zum Beispiel als Besucher, können Sie online bei der UGE-CE eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu drei Jahre beantragen. Die beste Option hängt von Ihrem Zeitplan, Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihren Plänen ab; wir vergleichen sie im Gespräch.

Wie lange dauert es?

Über in Spanien bei der UGE-CE gestellte Anträge wird innerhalb von 20 Tagen entschieden. Die Bearbeitungszeiten der Konsulate sind je nach Land unterschiedlich. Die Vorbereitung von Dokumenten, Apostillen und Übersetzungen dauert meist länger als die Entscheidung selbst, daher planen wir diesen Teil vom ersten Tag an mit Ihnen.

Kann meine Familie mitkommen?

Ja. Ihr Ehepartner oder Partner und Ihre Kinder können einbezogen werden, wobei sich das erforderliche Einkommen für jedes Familienmitglied erhöht. Sie erhalten an Ihren Titel gekoppelte Aufenthaltserlaubnisse.

Was passiert nach drei Jahren?

Der Aufenthalt kann verlängert werden, solange Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen. Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts können Sie den langfristigen Aufenthalt beantragen.

Was, wenn die meisten meiner Kunden in Spanien sind?

Dann ist dieser Weg nicht der richtige, da spanische Kunden auf 20 % Ihrer Arbeit begrenzt sind. Spanien hat einen eigenen Aufenthaltstitel für selbstständige Arbeit (cuenta propia) mit anderen Voraussetzungen, darunter ein tragfähiger Businessplan. Wir können ihn im Gespräch prüfen.

Zahle ich in Spanien weniger Steuern?

Möglicherweise. Remote-Arbeitnehmer, die nach Spanien ziehen, können unter Umständen die Sonderregelung für zuziehende Arbeitnehmer (Ley Beckham) wählen, wenn sie deren Bedingungen erfüllen. Das hängt von Ihrer Situation ab und erfordert individuelle Steuerberatung; wir verweisen Sie an einen qualifizierten Steuerberater.

Ist das das spanische Golden Visa?

Nein. Die spanische Aufenthaltserlaubnis für Investoren (Golden Visa) wurde am 3. April 2025 für neue Anträge geschlossen. Der Weg für Telearbeit basiert auf Ihrer Remote-Arbeit und Ihrem Einkommen, nicht auf einer Investition.

Was kostet Ihre Leistung?

Wir erstellen für jeden Kunden nach einer kurzen Einschätzung einen individuellen Preis, abhängig davon, wer beantragt, wie komplex Ihr Fall ist, von Ihren Unterlagen, dem Weg und den gewählten Leistungen. Sie erhalten ein schriftliches Angebot, bevor Sie sich festlegen, und eine Anzahlung auf dieses Angebot startet die Arbeit.

Wie fange ich an?

Senden Sie uns Ihre Angaben. Ein Berater wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Ziele und die passenden Programme zu besprechen.

Verpflichtet mich das erste Gespräch zu etwas?

Nein. Das erste Gespräch soll Ihnen helfen, Ihre Möglichkeiten zu verstehen.

Ist dieses Programm noch geöffnet?

Wir stellen nur aktuell laufende Programme vor. Ändern sich die Regeln, wird der Programmleitfaden aktualisiert, und Ihr Berater informiert Sie, bevor Sie fortfahren.

Wie prüfe ich meine Berechtigung?

Nutzen Sie das Eignungstool oder buchen Sie eine Beratung. Ein Berater prüft dann Ihre Situation.

Weiterführende Informationen

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